ThüringenRechtTHÜ-RE-1929-2026

In welchem Alter sind Jäger frühestens jagdpachtfähig?

Kurze Antwort

Jäger sind frühestens mit 21 Jahren jagdpachtfähig.

  • A)Mit 16 Jahren.
  • B)Mit 17 Jahren.
  • C)Mit 18 Jahren.
  • D)Mit 19 Jahren.
  • E)Mit 20 Jahren.
  • F)Mit 21 Jahren.
Erklärung

Jagdpachtfähigkeit setzt voraus, dass mindestens drei Jahre ein Jahresjagdschein besessen wurde; den ersten Jahresjagdschein gibt es erst ab 18 Jahren. Somit ist die frühestmögliche Pachtfähigkeit mit 21 Jahren erreicht; der Jugendjagdschein zählt nicht.

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