Kurze Antwort
Jäger sind frühestens mit 21 Jahren jagdpachtfähig.
Jagdpachtfähigkeit setzt voraus, dass mindestens drei Jahre ein Jahresjagdschein besessen wurde; den ersten Jahresjagdschein gibt es erst ab 18 Jahren. Somit ist die frühestmögliche Pachtfähigkeit mit 21 Jahren erreicht; der Jugendjagdschein zählt nicht.
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