Kurze Antwort
Verboten ist das Abschneiden bzw. „auf den Stock setzen“ von Hecken und lebenden Zäunen vom 1. März bis 30. September.
In dieser Brut- und Setzzeit sollen Nester und Jungvögel geschützt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung sind in diesem Zeitraum jedoch zulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.