ThüringenRechtTHÜ-RE-258-2026

In welchem Zeitraum ist es verboten, Hecken und lebende Zäune abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen?

Kurze Antwort

Verboten ist das Abschneiden bzw. „auf den Stock setzen“ von Hecken und lebenden Zäunen vom 1. März bis 30. September.

  • A)1. März bis 30. September.
  • B)1. April bis 31. Oktober.
  • C)1. Oktober bis 1. Mai.
  • D)1. März bis 31. Oktober.
  • E)1. April bis 30. September.
  • F)1. April bis 31. März.
Erklärung

In dieser Brut- und Setzzeit sollen Nester und Jungvögel geschützt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung sind in diesem Zeitraum jedoch zulässig.

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