ThüringenRechtTHÜ-RE-258-2026

In welchem Zeitraum ist es verboten, Hecken und lebende Zäune abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. März bis 30. September.

  • A)1. März bis 30. September.
  • B)1. April bis 31. Oktober.
  • C)1. Oktober bis 1. Mai.
  • D)1. März bis 31. Oktober.
  • E)1. April bis 30. September.
  • F)1. April bis 31. März.

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