ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-691-2026

In welchen Situationen muss bei Gesellschaftsjagden die Waffe entladen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Beim Überwinden von Hindernissen., Beim Besteigen oder Verlassen des Hochsitzes. und Nach dem Signal "Hahn in Ruh".

  • A)Beim Überwinden von Hindernissen.
  • B)Wenn der Nachbarschütze einen Hasen beschossen hat.
  • C)Nach dem Signal "Halt".
  • D)Wenn Treiber vom Stand aus sichtbar sind.
  • E)Beim Besteigen oder Verlassen des Hochsitzes.
  • F)Nach dem Signal "Hahn in Ruh".
Erklärung

Richtig sind 1, 5 und 6 nach UVV Jagd (VSG 4.4): In Gefahrlagen wie dem Überwinden von Hindernissen sowie beim Besteigen oder Verlassen des Hochsitzes müssen die Läufe/Patronenlager entladen sein. Zudem ist nach Ende des Treibens – signalisiert durch „Hahn in Ruh“ – die Waffe sofort zu entladen. Optionen 2, 3 und 4 begründen kein verpflichtendes Entladen.

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