Kurze Antwort
Richtig ist: Bundeswildschutzverordnung.
Richtig ist die Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV). Sie regelt auf Grundlage des § 36 BJagdG u. a. die Haltung von Greifvögeln und Falken konkret (Anlage 4), inklusive Voraussetzungen und Kennzeichnung. BJagdG/BNatSchG setzen den Rahmen, die Detailvorgaben zur Haltung stehen aber in der BWildSchV.
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