ThüringenRechtTHÜ-RE-2020-2026

In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bundeswildschutzverordnung.

  • A)Bundesjagdgesetz
  • B)Bundesartenschutzverordnung
  • C)Bundeswildschutzverordnung
  • D)Bundesnaturschutzgesetz
  • E)Bundesjagdzeitenverordnung
Erklärung

Richtig ist die Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV). Sie regelt auf Grundlage des § 36 BJagdG u. a. die Haltung von Greifvögeln und Falken konkret (Anlage 4), inklusive Voraussetzungen und Kennzeichnung. BJagdG/BNatSchG setzen den Rahmen, die Detailvorgaben zur Haltung stehen aber in der BWildSchV.

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