Kurze Antwort
Richtig ist: Innerhalb von zwei Wochen.
Richtig ist: innerhalb von zwei Wochen. Begründung: Nach dem dauerhaften Erwerb einer erlaubnispflichtigen Jagdwaffe muss der JJS-Inhaber den Erwerb binnen 14 Tagen der zuständigen Behörde melden und die Eintragung in die WBK veranlassen. Diese Frist gilt sowohl für die Ausstellung einer neuen WBK (bei Erstlangwaffe) als auch für die Eintragung in eine bestehende WBK.
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