ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-126-2026

Innerhalb welcher Frist müssen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie die Waffe auf Dauer erwerben (kaufen)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb von zwei Wochen.

  • A)Innerhalb einer Woche.
  • B)Innerhalb eines Monats.
  • C)Innerhalb von zwei Wochen.
  • D)Innerhalb von drei Monaten.
  • E)Innerhalb von drei Tagen.
Erklärung

Richtig ist: innerhalb von zwei Wochen. Begründung: Nach dem dauerhaften Erwerb einer erlaubnispflichtigen Jagdwaffe muss der JJS-Inhaber den Erwerb binnen 14 Tagen der zuständigen Behörde melden und die Eintragung in die WBK veranlassen. Diese Frist gilt sowohl für die Ausstellung einer neuen WBK (bei Erstlangwaffe) als auch für die Eintragung in eine bestehende WBK.

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