Kurze Antwort
Das Abhandenkommen ist unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Waffenverlust muss sofort gemeldet werden, um Gefahren abzuwenden und Nachverfolgung zu ermöglichen. Eine feste Frist (z. B. Woche/Monat) ist hier falsch; entscheidend ist das unmittelbare Handeln.
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