ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-086-2026

Ist das nichtgewerbsmäßige Wiederladen von Patronenhülsen erlaubnispflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

  • A)Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz.
  • B)Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
  • C)Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Jagdgesetz.
  • D)Nein, das Widerladen ist für Jäger aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht zulässig.
  • E)Nein, weil der Jäger bereits durch das Bestehen der Jägerprüfung dazu befugt ist.

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