ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-086-2026

Ist das nichtgewerbsmäßige Wiederladen von Patronenhülsen erlaubnispflichtig?

Kurze Antwort

Ja, das nichtgewerbsmäßige Wiederladen von Patronenhülsen ist erlaubnispflichtig nach dem Sprengstoffgesetz.

  • A)Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz.
  • B)Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
  • C)Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Jagdgesetz.
  • D)Nein, das Widerladen ist für Jäger aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht zulässig.
  • E)Nein, weil der Jäger bereits durch das Bestehen der Jägerprüfung dazu befugt ist.
Erklärung

Für Wiederladen brauchst du den Wiederladerschein auf Basis einer behördlichen Erlaubnis nach erfolgreicher Fachkundeprüfung gemäß Sprengstoffgesetz. Das Waffengesetz oder Jagdgesetz regeln dies nicht.

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