Kurze Antwort
Ja, das nichtgewerbsmäßige Wiederladen von Patronenhülsen ist erlaubnispflichtig nach dem Sprengstoffgesetz.
Für Wiederladen brauchst du den Wiederladerschein auf Basis einer behördlichen Erlaubnis nach erfolgreicher Fachkundeprüfung gemäß Sprengstoffgesetz. Das Waffengesetz oder Jagdgesetz regeln dies nicht.
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