Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Leberegelbefall ist kein anzeigepflichtiges Geschehen, sondern ein häufiger Innenparasitenbefall bei Wiederkäuern und Schwarzwild. Betroffene Lebern sind in der Regel nicht zum Genuss geeignet, aber eine behördliche Anzeige ist nicht vorgeschrieben.
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