ThüringenRechtTHÜ-RE-2024-2026

Ist der Befall mit Leberegeln anzeigepflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, immer.
  • B)Nein.
  • C)Nur bei starkem Befall.
  • D)Nur bei Schwarzwild.
Erklärung

Nein. Leberegelbefall ist kein anzeigepflichtiges Geschehen, sondern ein häufiger Innenparasitenbefall bei Wiederkäuern und Schwarzwild. Betroffene Lebern sind in der Regel nicht zum Genuss geeignet, aber eine behördliche Anzeige ist nicht vorgeschrieben.

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