ThüringenRechtTHÜ-RE-097-2026

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer Treibjagd als Schütze teilzunehmen?

Kurze Antwort

Nein, der Inhaber eines Jugendjagdscheins ist nicht berechtigt, an einer Treibjagd als Schütze teilzunehmen.

  • A)Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist.
  • B)Ja, ohne besondere Erlaubnis.
  • C)Nein.
  • D)Nein, es sei denn, er ist Jagdausübungsberechtigter.
  • E)Ja, aber nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
  • F)Ja, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
Erklärung

Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, erziehungsberechtigten oder schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden, zu denen Treibjagden zählen, ist ausgeschlossen.

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