Kurze Antwort
Nein, der Inhaber eines Jugendjagdscheins ist nicht berechtigt, an einer Treibjagd als Schütze teilzunehmen.
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, erziehungsberechtigten oder schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Teilnahme an Gesellschaftsjagden, zu denen Treibjagden zählen, ist ausgeschlossen.
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