ThüringenRechtTHÜ-RE-097-2026

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer Treibjagd als Schütze teilzunehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist.
  • B)Ja, ohne besondere Erlaubnis.
  • C)Nein.
  • D)Nein, es sei denn, er ist Jagdausübungsberechtigter.
  • E)Ja, aber nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
  • F)Ja, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.

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