Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, weil Hausgärten zu den befriedeten Bezirken zählen und damit keinem Jagdbezirk angehören. Nach § 29 BJagdG besteht Wildschadensersatz nur für Schäden in Jagdbezirken; der umfriedete Hausgarten fällt nicht darunter. Sonderkulturen ändern daran nichts, da es hier nicht um eine ersatzpflichtige Fläche im Sinne des BJagdG geht.
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