ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-993-2026

Ist der Jagdscheininhaber berechtigt seine Waffen auf direktem Weg von seinem Wohnort zu seinem Jagdbezirk zu führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, jedoch nicht schussbereit.

  • A)Ja, jedoch nicht schussbereit.
  • B)Ja, aber nur, wenn er über einen auf diese Waffen ausgeschriebenen Waffenschein verfügt.
  • C)Ja, aber nur in einem abgeschlossenen Waffenbehältnis (z. B. Futteral).
  • D)Ja, aber mindestens mit zugebundenem Schloss oder Verschluss.
  • E)Ja, aber nur, wenn der Wohnort innerhalb seines Jagdbezirks liegt.
Erklärung

Ja, auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Jagd darf der Inhaber eines gültigen Jagdscheins seine Jagdwaffe führen, jedoch nicht schussbereit (also weder Patrone im Lager noch unterladenes, eingeführtes Magazin). Zugriffsbereit darf sie auf diesem Weg sein, dennoch empfiehlt sich aus Praxisgründen der Transport wie üblich im verschlossenen Futteral.

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