Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, jedoch nicht schussbereit.
Ja, auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Jagd darf der Inhaber eines gültigen Jagdscheins seine Jagdwaffe führen, jedoch nicht schussbereit (also weder Patrone im Lager noch unterladenes, eingeführtes Magazin). Zugriffsbereit darf sie auf diesem Weg sein, dennoch empfiehlt sich aus Praxisgründen der Transport wie üblich im verschlossenen Futteral.
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