Kurze Antwort
Nein, ein Fischereipächter ist bei Kormoranschäden nicht wildschadensberechtigt.
Ersatzpflichtiger Wildschaden nach BJagdG betrifft vorrangig Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen. Kormoran verursacht keine nach BJagdG ersatzpflichtigen Wildschäden; ggf. greifen naturschutzrechtliche Regelungen, nicht das Wildschadensrecht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.