ThüringenRechtTHÜ-RE-332-2026

Ist ein Fischereipächter, welcher hohe Fischverluste durch Kormorane verzeichnet wildschadensberechtigt?

Kurze Antwort

Nein, ein Fischereipächter ist bei Kormoranschäden nicht wildschadensberechtigt.

  • A)Ja, der örtlich zuständige Jagdausübungsberechtigte hat an der Vermeidung von Kormoranschäden mitzuwirken.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur nur für bewirtschaftete Fischarten.
Erklärung

Ersatzpflichtiger Wildschaden nach BJagdG betrifft vorrangig Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen. Kormoran verursacht keine nach BJagdG ersatzpflichtigen Wildschäden; ggf. greifen naturschutzrechtliche Regelungen, nicht das Wildschadensrecht.

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