ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1017-2026

Ist ein Jäger mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die sein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdbezirk uneingeschränkt zu führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur, wenn er dies bei der zuständigen unteren Jagdbehörde zuvor angezeigt hat.
  • D)Ja, aber nur, wenn er Forstbeamter ist.
  • E)Ja, wenn er älter als 21 Jahre ist.

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