Kurze Antwort
Nein, das Führen des Revolvers bei Spaziergängen in einem fremden Jagdbezirk ist nicht erlaubt.
Der Jagdschein berechtigt zum Führen von Jagdwaffen nur im Rahmen der befugten Jagdausübung. Außerhalb davon ist ein Waffenschein erforderlich; zudem würde das Führen in fremdem Revier jagdrechtliche Tatbestände berühren.
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