ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1017-2026

Ist ein Jäger mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die sein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdbezirk uneingeschränkt zu führen?

Kurze Antwort

Nein, das Führen des Revolvers bei Spaziergängen in einem fremden Jagdbezirk ist nicht erlaubt.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur, wenn er dies bei der zuständigen unteren Jagdbehörde zuvor angezeigt hat.
  • D)Ja, aber nur, wenn er Forstbeamter ist.
  • E)Ja, wenn er älter als 21 Jahre ist.
Erklärung

Der Jagdschein berechtigt zum Führen von Jagdwaffen nur im Rahmen der befugten Jagdausübung. Außerhalb davon ist ein Waffenschein erforderlich; zudem würde das Führen in fremdem Revier jagdrechtliche Tatbestände berühren.

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