Kurze Antwort
Ein Rehbock mit Rachenbremsenlarven ist genusstauglich, sofern keine weiteren bedenklichen Merkmale vorliegen.
Rachenbremsenbefall allein beeinträchtigt die Genusstauglichkeit des Wildbrets nicht. Eine amtliche Fleischuntersuchung ist deshalb nicht erforderlich, wenn ansonsten keine bedenklichen Merkmale festgestellt werden.
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