ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1749-2026

Ist ein Rehbock genusstauglich für den menschlichen Verzehr, bei dem Sie beim Absägen der Trophäe Rachenbremsenlarven entdecken?

Kurze Antwort

Ein Rehbock mit Rachenbremsenlarven ist genusstauglich, sofern keine weiteren bedenklichen Merkmale vorliegen.

  • A)Ja, wenn sonst keine bedenklichen Merkmale vorliegen.
  • B)Nein.
  • C)Nur nach amtlicher Fleischuntersuchung durch den Amtstierarzt.
Erklärung

Rachenbremsenbefall allein beeinträchtigt die Genusstauglichkeit des Wildbrets nicht. Eine amtliche Fleischuntersuchung ist deshalb nicht erforderlich, wenn ansonsten keine bedenklichen Merkmale festgestellt werden.

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