ThüringenRechtTHÜ-RE-530-2026

Ist ein Spaziergänger nach Aufforderung des örtlichen Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, den Hochsitz zu verlassen?

Kurze Antwort

Ja, ein Spaziergänger muss den Hochsitz auf Aufforderung des Jagdausübungsberechtigten verlassen.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur, wenn es die Witterung zulässt.
  • D)Nein, es sei denn, er ist bestätigter Jagdaufseher.
  • E)Ja, aber nur, wenn er dort die Jagd gerade ausüben will.
  • F)Nein, im Wald gilt freies Betretungsrecht.
Erklärung

Der Hochsitz ist jagdliche Einrichtung und Privatbesitz des Revierinhabers; unbefugtes Benutzen ist nicht gestattet. Der Jagdausübungsberechtigte darf die Räumung verlangen, um Eigentum zu schützen und die ordnungsgemäße Jagdausübung sicherzustellen.

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