Kurze Antwort
Ja, ein Spaziergänger muss den Hochsitz auf Aufforderung des Jagdausübungsberechtigten verlassen.
Der Hochsitz ist jagdliche Einrichtung und Privatbesitz des Revierinhabers; unbefugtes Benutzen ist nicht gestattet. Der Jagdausübungsberechtigte darf die Räumung verlangen, um Eigentum zu schützen und die ordnungsgemäße Jagdausübung sicherzustellen.
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