Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Das Mähen ist trotz Vorkommens besonders geschützter Pflanzen (z. B. Arnika, Trollblume) grundsätzlich zulässig. Verboten ist das Pflücken/Entnehmen geschützter Arten; die reguläre Bewirtschaftung wie Mähen bleibt erlaubt, solange keine speziellen Schutzauflagen entgegenstehen.
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