ThüringenRechtTHÜ-RE-2012-2026

Ist es grundsätzlich verboten, Wiesen mit geschützten Pflanzen zu mähen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nur zur Blütezeit.
  • D)Nur in der Vegetationszeit.
Erklärung

Nein. Das Mähen ist trotz Vorkommens besonders geschützter Pflanzen (z. B. Arnika, Trollblume) grundsätzlich zulässig. Verboten ist das Pflücken/Entnehmen geschützter Arten; die reguläre Bewirtschaftung wie Mähen bleibt erlaubt, solange keine speziellen Schutzauflagen entgegenstehen.

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