ThüringenRechtTHÜ-RE-514-2026

Ist es nach den jagdrechtlichen Bestimmungen zulässig, Feldhasen und Wildenten mit der Büchse zu erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja, wenn die Geschossenergie auf 100 Meter mindestens 1.000 Joule beträgt.
  • B)Ja, aus Sicherheitsgründen aber nur mit Kleinkaliber.
  • C)Nein, es sei denn, es wurde eine amtliche Tierseuche ausgerufen.
  • D)Ja.
  • E)Nein.
Erklärung

Richtig ist „Ja“. Nach Bundesjagdgesetz dürfen Feldhasen und Wildenten mit der Kugel bejagt werden; es gibt dafür keine generelle Energie- oder Kaliber-Mindestanforderung wie beim Schalenwild. Sicherheits- und Tierschutzaspekte beachten (passende Geschosswahl, Kugelfang), landesrechtliche Besonderheiten können abweichen.

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