Kurze Antwort
Nein, das ist ohne Weiteres nicht zulässig.
Rodungen und Abbrennen von Waldflächen unterliegen dem Forst- und Naturschutzrecht und bedürfen in der Regel einer behördlichen Genehmigung. Ohne entsprechende Rodungsgenehmigung sind solche Maßnahmen verboten und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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