ThüringenRechtTHÜ-RE-256-2026

Ist es zulässig, dass ein Waldbesitzer seine Waldfläche rodet und abbrennt?

Kurze Antwort

Nein, das ist ohne Weiteres nicht zulässig.

  • A)Ja, aber nur, wenn die Fläche anschließend landwirtschaftlich genutzt werden soll.
  • B)Ja, denn er hat das Grundrecht inne.
  • C)Nein, es sei denn, der Waldbesitzer hat eine Rodungsgenehmigung.
  • D)Ja, soweit benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.
  • E)Nein, das ist ohne Weiteres nicht zulässig.
Erklärung

Rodungen und Abbrennen von Waldflächen unterliegen dem Forst- und Naturschutzrecht und bedürfen in der Regel einer behördlichen Genehmigung. Ohne entsprechende Rodungsgenehmigung sind solche Maßnahmen verboten und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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