Kurze Antwort
Ja, in Gemeinschaftsjagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.
Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft und ist bei der Abschussplanung im Gemeinschaftsjagdbezirk zwingend zu beteiligen. Ohne dieses Einvernehmen ist der Plan nicht gesetzeskonform.
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