ThüringenRechtTHÜ-RE-517-2026

Ist in gemeinschaftlichen Jagdbezirken bei der Aufstellung der Abschusspläne vom Jagdausübungsberechtigten der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft zu beteiligen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.

  • A)Ja, aber nur, wenn die Jagdpächter sich nicht auf einen gemeinsamen Abschussplan einigen.
  • B)Ja, aber erst nach Bestätigung durch den Jagdbeirat.
  • C)Ja, in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist der Abschussplan vom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen.
  • D)Nein, eine Beteiligung des Jagdvorstandes ist vom Jagdgesetz nicht vorgegeben, da eine jagdbehördliche Genehmigung erfolgt.
  • E)Nein, eine Beteiligung des Jagdvorstandes an der Abschussplanung ist vom Jagdgesetz nur für die in Hegegemeinschaften gelegenen Jagdbezirke vorgesehen.

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