Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, wenn sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorhanden sind.
Richtig ist: Ja, wenn sonst keine bedenklichen Merkmale vorliegen. Beim Großen Leberegel ist die Leber stets genussuntauglich, aber das übrige Stück kann – bei fehlender Abmagerung, Durchfall, Verwachsungen etc. – verwertet werden. Entscheidend ist also die Befundlage: Leber verwerfen, Rest nur bei unauffälligem Gesamtbild nutzen.
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