ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-800-2026

Ist Wildbret bei Befall mit dem Großen Leberegel genusstauglich für den menschlichen Verzehr?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorhanden sind.

  • A)Ja, wenn sonst keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale vorhanden sind.
  • B)Nein.
  • C)Nur nach amtlicher Fleischuntersuchung.
  • D)Nein, es kann nur als Hundefutter verwertet werden.
  • E)Nur bei geringem Befall.
Erklärung

Richtig ist: Ja, wenn sonst keine bedenklichen Merkmale vorliegen. Beim Großen Leberegel ist die Leber stets genussuntauglich, aber das übrige Stück kann – bei fehlender Abmagerung, Durchfall, Verwachsungen etc. – verwertet werden. Entscheidend ist also die Befundlage: Leber verwerfen, Rest nur bei unauffälligem Gesamtbild nutzen.

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