Kurze Antwort
Ja, das Wildbret ist genusstauglich, sofern die befallene Lunge verworfen wird und keine weiteren bedenklichen Merkmale vorliegen.
Der Kleine Lungenwurm macht nur die Lunge untauglich; Muskelfleisch bleibt verwertbar. Treten jedoch bedenkliche Merkmale wie Abmagerung auf, ist eine amtliche Untersuchung oder das Verwerfen des Stückes erforderlich.
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