Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist: Ja. Mit gültigem Jahresjagdschein steht der Jäger waffenrechtlich einer WBK beim vorübergehenden Erwerb/Zur-Ansicht-Mitnehmen von Langwaffen gleich. Er darf die Büchse/Flinte also zum Ansehen mitnehmen; die endgültige Eintragung in die WBK muss bei Kauf binnen 14 Tagen erfolgen.
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