ThüringenRechtTHÜ-RE-916-2026

Kann die Jagdausübung in Naturschutzgebieten eingeschränkt sein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten soll dem jeweiligen Schutzzweck dienen. Wenn es erforderlich ist, kann die Jagdausübung eingeschränkt werden.

  • A)In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung grundsätzlich nicht zulässig.
  • B)Die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten soll dem jeweiligen Schutzzweck dienen. Wenn es erforderlich ist, kann die Jagdausübung eingeschränkt werden.
  • C)Nein, die Jagdausübung dient u. a. der Erhaltung eines gesunden Wildbestandes und der Abwehr von Wildschäden. Eine Einschränkung der Bejagung ist rechtlich nicht zulässig.

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