Kurze Antwort
Ja, die Jagdausübung in Naturschutzgebieten kann dem jeweiligen Schutzzweck entsprechend eingeschränkt werden.
Die Jagd ist in Naturschutzgebieten nicht grundsätzlich verboten. Maßgeblich ist die jeweilige Schutzgebietsverordnung, die die Jagdausübung erlauben oder beschränken kann.
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