ThüringenRechtTHÜ-RE-916-2026

Kann die Jagdausübung in Naturschutzgebieten eingeschränkt sein?

Kurze Antwort

Ja, die Jagdausübung in Naturschutzgebieten kann dem jeweiligen Schutzzweck entsprechend eingeschränkt werden.

  • A)In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung grundsätzlich nicht zulässig.
  • B)Die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten soll dem jeweiligen Schutzzweck dienen. Wenn es erforderlich ist, kann die Jagdausübung eingeschränkt werden.
  • C)Nein, die Jagdausübung dient u. a. der Erhaltung eines gesunden Wildbestandes und der Abwehr von Wildschäden. Eine Einschränkung der Bejagung ist rechtlich nicht zulässig.
Erklärung

Die Jagd ist in Naturschutzgebieten nicht grundsätzlich verboten. Maßgeblich ist die jeweilige Schutzgebietsverordnung, die die Jagdausübung erlauben oder beschränken kann.

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