ThüringenRechtTHÜ-RE-1954-2026

Kann ein Grundstückseigentümer es verbieten, dass auf seinen Grundflächen, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen, die Jagd ausgeübt wird?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, wenn es sich nicht um eine befriedete Fläche handelt, ist die Jagd auf der Fläche auszuüben.

  • A)Ja, denn er kann über sein Eigentum frei verfügen.
  • B)Ja, wenn er die landwirtschaftliche Nutzung an Dritte verpachtet hat.
  • C)Nein, wenn es sich nicht um eine befriedete Fläche handelt, ist die Jagd auf der Fläche auszuüben.

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