Kurze Antwort
Ja, juristische Personen können Jagdgenossen sein, sofern sie Eigentümer bejagbarer Grundflächen sind.
Mitglied der Jagdgenossenschaft ist jeder Eigentümer bejagbarer Flächen, dazu zählen auch juristische Personen. Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft für alle entsprechenden Grundeigentümer.
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