ThüringenRechtTHÜ-RE-118-2026

Können juristische Personen Jagdgenosse sein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn sie Grundeigentümer sind.

  • A)Ja, wenn sie Grundeigentümer sind.
  • B)Nein, nur natürliche Personen können Jagdgenosse sein.
  • C)Ja, aber nur, wenn sie der Notvorstand dazu beruft.
  • D)Ja, wenn sie ein Grundeigentümer beauftragt hat.
  • E)Ja, wenn dies im Jagdpachtvertrag festgelegt wurde.
  • F)Ja, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.

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