ThüringenRechtTHÜ-RE-914-2026

Können Sie sich durch die Tötung, Aneignung und Präparation eines Rotmilans ohne naturschutzrechtliche Genehmigung strafbar machen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur bei der Tötung eines Jungvogels.
  • D)Ja, aber nur außerhalb des eigenen Jagdbezirks.
  • E)Nein, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

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