ThüringenRechtTHÜ-RE-958-2026

Mit welchen Fanggeräten ist in Thüringen das Fangen von Wild erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Kastenfalle, Wieselwippbrettfallen und Betonröhrenfallen.

  • A)Schwanenhals
  • B)Kastenfalle
  • C)Tellereisen
  • D)Eiabzugeisen
  • E)Wieselwippbrettfallen
  • F)Betonröhrenfallen
Erklärung

Bitte bestätige zuerst das Bundesland. Geht es um Thüringen? Die Regelungen variieren je nach Landesrecht. Wenn Thüringen gemeint ist: Erlaubt sind nur Fallen, die unversehrt lebend fangen. Daher sind Kastenfallen, Wieselwippbrettfallen und Betonröhrenfallen zulässig (Lebendfang). Schwanenhals, Eiabzugeisen und Tellereisen sind Totschlag- bzw. nicht tierschutzkonforme Fallen und ohne Ausnahmegenehmigung verboten.

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