Kurze Antwort
Richtig sind: Kastenfalle, Wieselwippbrettfallen und Betonröhrenfallen.
Bitte bestätige zuerst das Bundesland. Geht es um Thüringen? Die Regelungen variieren je nach Landesrecht. Wenn Thüringen gemeint ist: Erlaubt sind nur Fallen, die unversehrt lebend fangen. Daher sind Kastenfallen, Wieselwippbrettfallen und Betonröhrenfallen zulässig (Lebendfang). Schwanenhals, Eiabzugeisen und Tellereisen sind Totschlag- bzw. nicht tierschutzkonforme Fallen und ohne Ausnahmegenehmigung verboten.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.