ThüringenRechtTHÜ-RE-1961-2026

Müssen Spaziergänger in Thüringen ihre Hunde im Jagdbezirk gemäß den jagdrechtlichen Vorschriften grundsätzlich angeleint führen?

Kurze Antwort

Nein, in Thüringen besteht kein genereller Leinenzwang; Hunde dürfen im Jagdbezirk frei laufen, aber nur unter Aufsicht und im Einwirkungsbereich des Führers.

  • A)Ja.
  • B)Nein, Anleinzwang gilt nur abseits von öffentlich zugänglichen Wegen.
  • C)Nein, die Hunde dürfen jedoch nur unter Aufsicht frei laufen gelassen werden.
Erklärung

Jagdrechtlich ist das unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen ordnungswidrig, ein genereller Leinenzwang besteht jedoch nicht. In Setz- und Brutzeiten oder nach kommunalen Satzungen können zusätzliche Leinenpflichten gelten.

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