Kurze Antwort
Nein, in Thüringen besteht kein genereller Leinenzwang; Hunde dürfen im Jagdbezirk frei laufen, aber nur unter Aufsicht und im Einwirkungsbereich des Führers.
Jagdrechtlich ist das unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen ordnungswidrig, ein genereller Leinenzwang besteht jedoch nicht. In Setz- und Brutzeiten oder nach kommunalen Satzungen können zusätzliche Leinenpflichten gelten.
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