Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“. Nach Thüringer Jagdrecht besteht kein genereller Leinenzwang im Jagdbezirk; entscheidend ist, dass der Hund im Einwirkungsbereich des Führers bleibt und Wild nicht nachstellt. Ein Anleinzwang kann sich jedoch aus anderen Vorschriften (z. B. Brut- und Setzzeit, Naturschutz-/Kommunalrecht) ergeben – Regelungen können je nach Gebiet variieren.
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