Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, ohne Ausnahme.
Richtig ist: Ja, ohne Ausnahme. Begründung: Nach Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4 § 4) muss bei jeder Gesellschaftsjagd ein Jagdleiter bestimmt werden. Er ist für Organisation, Sicherheit und Belehrung zuständig; seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Andere Einschränkungen (nur mit Treibern, besondere Umstände, Zahl der Schützen) gibt es nicht.
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