ThüringenRechtTHÜ-RE-299-2026

Muss ein durch einen Steinmarder an einem Haushuhnbestand angerichteter Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?

Kurze Antwort

Nein, ein vom Steinmarder verursachter Schaden am Haushuhnbestand ist gesetzlich nicht ersatzpflichtig.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur, wenn die Hühner nicht mehr verwertet werden können.
Erklärung

Nach BJagdG sind grundsätzlich nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane ersatzpflichtig. Der Steinmarder gehört nicht dazu; daher besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz.

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