Kurze Antwort
Nein, ein vom Steinmarder verursachter Schaden am Haushuhnbestand ist gesetzlich nicht ersatzpflichtig.
Nach BJagdG sind grundsätzlich nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane ersatzpflichtig. Der Steinmarder gehört nicht dazu; daher besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz.
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