ThüringenRechtTHÜ-RE-941-2026

Muss ein erlegter Rehbock mit einem Perückengeweih und ohne weitere Befunde einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur unter 15 Kilogramm Körpergewicht.
  • D)Ja, aber nur, wenn das Wildbret dem menschlichen Verzehr zugeführt werden soll.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Ein Perückengeweih allein ist kein „bedenkliches Merkmal“ im Sinne der Wildbrethygiene. Ohne weitere Auffälligkeiten (abnormes Verhalten, Verletzungen, Organveränderungen, Geruchsabweichungen) besteht keine Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung.

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