Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Ein Perückengeweih allein ist kein „bedenkliches Merkmal“ im Sinne der Wildbrethygiene. Ohne weitere Auffälligkeiten (abnormes Verhalten, Verletzungen, Organveränderungen, Geruchsabweichungen) besteht keine Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung.
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