Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, eine Kühlzelle ist nicht in jedem Revier Pflicht. Entscheidend ist, dass das Wild zeitnah und gründlich auf die vorgeschriebenen Kerntemperaturen heruntergekühlt wird; ist dies witterungsbedingt auch ohne Kühlzelle möglich, reicht das aus. Eine registrierte Wildkammer mit geeigneter Kühleinrichtung ist erst bei bestimmten Vermarktungswegen (z. B. lokale Direktvermarktung/Be- und Verarbeitung) erforderlich.
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