ThüringenRechtTHÜ-RE-1922-2026

Muss jeder Jagdausübungsberechtigte eine Wildkühlzelle bzw. einen Wildkühlschrank haben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Nur im Hochwildjagdbezirk.
  • D)Nur wenn er das erlegte Wild als Lebensmittel an Dritte veräußert.
  • E)Nur im Sommer.
Erklärung

Nein, eine Kühlzelle ist nicht in jedem Revier Pflicht. Entscheidend ist, dass das Wild zeitnah und gründlich auf die vorgeschriebenen Kerntemperaturen heruntergekühlt wird; ist dies witterungsbedingt auch ohne Kühlzelle möglich, reicht das aus. Eine registrierte Wildkammer mit geeigneter Kühleinrichtung ist erst bei bestimmten Vermarktungswegen (z. B. lokale Direktvermarktung/Be- und Verarbeitung) erforderlich.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten