ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-123-2026

Nach Erteilung Ihres Jahresjagdscheins wollen Sie als Erstausrüstung einen Drilling, eine Bockbüchsflinte und eine Doppelflinte erwerben. Welches Dokument müssen Sie beim Kauf vorlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdschein.

  • A)Jägerprüfungszeugnis
  • B)Jagdschein
  • C)Waffenbesitzkarte
  • D)Lehrgangsbescheinigung
  • E)Personalausweis
Erklärung

Richtig ist der Jagdschein. Beim erstmaligen Erwerb von Langwaffen (z. B. Drilling, Bockbüchsflinte, Doppelflinte) genügt der gültige Jahresjagdschein als Erwerbsberechtigung; die Eintragung in die WBK beantragst du innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf. Jägerprüfungszeugnis, Lehrgangsbescheinigung oder nur der Personalausweis reichen nicht, und eine WBK mit Voreintrag ist für Langwaffen nicht erforderlich.

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