ThüringenRechtTHÜ-RE-968-2026

Nennen Sie die Schonzeit für Schmalrehe in Thüringen, beachten Sie erforderlichenfalls auch Sonderverordnungen!

Kurze Antwort

In Thüringen gilt für Schmalrehe die Schonzeit vom 16. Januar bis 31. März.

  • A)Vom 16. Januar bis 15. Mai.
  • B)Vom 1. Februar bis 15. Mai.
  • C)Vom 16. Januar bis 31. März.
  • D)Vom 16. Januar bis 30. April.
  • E)Vom 1. Februar bis 30. April.
  • F)Vom 16. Oktober bis 30. April.
Erklärung

Die Jagdzeit für Schmalrehe in Thüringen beginnt am 1. April. Bis dahin – also 16.01.–31.03. – sind sie weidmännisch zu schonen; abweichende Sonderverordnungen sind lokal möglich, daher stets aktuelle Landesregelungen prüfen.

Jägerprüfung Thüringen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten