ThüringenRechtTHÜ-RE-968-2026

Nennen Sie die Schonzeit für Schmalrehe in Thüringen, beachten Sie erforderlichenfalls auch Sonderverordnungen!

Kurze Antwort

Richtig ist: Vom 16. Januar bis 31. März.

  • A)Vom 16. Januar bis 15. Mai.
  • B)Vom 1. Februar bis 15. Mai.
  • C)Vom 16. Januar bis 31. März.
  • D)Vom 16. Januar bis 30. April.
  • E)Vom 1. Februar bis 30. April.
  • F)Vom 16. Oktober bis 30. April.

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