Kurze Antwort
Sie sprechen den Pilzsammler weidgerecht an, erläutern Zweck und Sensibilität der Kirrung und bitten ihn, den Kirrplatz nicht zu betreten.
Betreten der freien Natur ist grundsätzlich erlaubt, jagdliche Einrichtungen sind jedoch sensibel. Höfliche Aufklärung und Bitte um Abstand gewährleistet Sicherheit, Jagdruhe und Akzeptanz, ohne unberechtigte Drohungen oder Anzeigen.
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