ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1709-2026

Sie beobachten einen Pilzsammler neben Ihrer Schwarzwildkirrung. Wie verhalten Sie sich richtig?

Kurze Antwort

Sie sprechen den Pilzsammler weidgerecht an, erläutern Zweck und Sensibilität der Kirrung und bitten ihn, den Kirrplatz nicht zu betreten.

  • A)Sie weisen ihn auf das Betretungsverbot jagdlicher Einrichtungen hin und drohen mit einer Anzeige bei der zuständigen Waffenbehörde, falls er ihren Hinweis ignoriert.
  • B)Sie fordern ihn auf, den Wald unverzüglich zu verlassen.
  • C)Sie erklären ihm die Notwendigkeit der Jagdausübung und der jagdlichen Einrichtung und bitten ihn, den Kirrplatz nicht zu betreten.
  • D)Als Jagdausübungsberechtigter nehmen Sie ihn vorläufig fest.
  • E)Sie zeigen ihn bei der unteren Jagdbehörde an.
Erklärung

Betreten der freien Natur ist grundsätzlich erlaubt, jagdliche Einrichtungen sind jedoch sensibel. Höfliche Aufklärung und Bitte um Abstand gewährleistet Sicherheit, Jagdruhe und Akzeptanz, ohne unberechtigte Drohungen oder Anzeigen.

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