ThüringenRechtTHÜ-RE-1991-2026

Sie beschießen am 15. September auf der Einzeljagd in der Nähe der Jagdbezirksgrenze einen 10-jährigen Rothirsch. Der Hirsch zeichnet stark und flüchtet über die Grenze in den benachbarten Jagdbezirk und verendet dort. Auf wessen Abschussplan wird die Erlegung des Rothirsches angerechnet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Hirsch wird auf den Abschussplan des Jagdbezirks angerechnet, in welchem der Hirsch beschossen wurde.

  • A)Der Hirsch wird nur auf den Abschussplan der zuständigen Hegegemeinschaft angerechnet.
  • B)Der Hirsch wird auf den Abschussplan des Nachbarjagdbezirks angerechnet, in welchem der Hirsch zur Strecke gekommen ist.
  • C)Der Hirsch wird auf den Abschussplan des Jagdbezirks angerechnet, in welchem der Hirsch beschossen wurde.
Erklärung

Richtig ist Option 3: Maßgeblich ist der Jagdbezirk, in dem der Hirsch krank geschossen wurde. Wechseln und Verenden im Nachbarrevier ändert nichts an der Anrechnung; der Abschuss wird dort geführt, wo der Schuss angebracht wurde, der zum Verenden führte. Regulierung kann je nach Bundesland im Detail variieren.

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