Kurze Antwort
Richtig ist: Der Hirsch wird auf den Abschussplan des Jagdbezirks angerechnet, in welchem der Hirsch beschossen wurde.
Richtig ist Option 3: Maßgeblich ist der Jagdbezirk, in dem der Hirsch krank geschossen wurde. Wechseln und Verenden im Nachbarrevier ändert nichts an der Anrechnung; der Abschuss wird dort geführt, wo der Schuss angebracht wurde, der zum Verenden führte. Regulierung kann je nach Bundesland im Detail variieren.
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