ThüringenRechtTHÜ-RE-1992-2026

Sie beschießen am 3. Oktober auf der Einzeljagd in der Nähe der Jagdbezirksgrenze ein Damschmaltier. Das Stück zeichnet stark und flüchtet über die Grenze in den benachbarten Jagdbezirk und verendet dort. Auf wessen Abschussplan wird die Erlegung des Damschmaltiers angerechnet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Damschmaltier wird auf den Abschussplan des Nachbarjagdbezirks angerechnet, in welchem das Stück zur Strecke gekommen ist.

  • A)Das Damschmaltier wird auf den Abschussplan des Jagdbezirks angerechnet, in welchem das Stück beschossen wurde.
  • B)Das Damschmaltier wird auf den Abschussplan des Nachbarjagdbezirks angerechnet, in welchem das Stück zur Strecke gekommen ist.
  • C)Das Damschmaltier wird nur auf den Abschussplan der zuständigen Hegegemeinschaft angerechnet.
Erklärung

Richtig ist Option 2: Maßgeblich ist, wo das Stück zur Strecke kommt. Erlegt/verendet das Damschmaltier im Nachbarrevier, wird es dort auf den Abschussplan angerechnet – unabhängig davon, wo der Schuss angetragen wurde. Regulations may vary depending on the federal state.

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