ThüringenRechtTHÜ-RE-946-2026

Sie einigen sich mit dem Eigentümer eines Eigenjagdbezirks durch Handschlag über die Anpachtung seiner Niederwildjagd für die nächsten 9 Jagdjahre. Ist ein wirksamer Jagdpachtvertrag zustande gekommen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur, wenn der zuständige Jagdaufseher anwesend ist.
  • D)Nein, denn der Pachtzeitraum beträgt laut Thüringer Jagdgesetz mindestens 12 Jahre.
  • E)Nein, wenn nicht die Zustimmung der unteren Jagdbehörde eingeholt wurde.
  • F)Ja, wenn die Pachtfläche 1.000 Hektar nicht überschreitet.
Erklärung

Richtig ist „Nein“, weil ein Jagdpachtvertrag zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss (§ 11 Abs. 4 BJagdG). Ein Handschlag genügt nicht; ohne Schriftform ist der Vertrag nicht wirksam. Regeln können je nach Bundesland abweichen, die Schriftform ist jedoch bundesrechtlich vorgegeben.

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