ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1790-2026

Sie entdecken beim Aufbrechen eines starken Rehs im Bereich der Bauchhöhlenorgane, z. B. am Pansen, vereinzelt flüssigkeitsgefüllte Blasen. Was unternehmen Sie?

Kurze Antwort

Eine amtliche Fleischuntersuchung veranlassen, da der Befund auf Finnenbefall hindeutet.

  • A)Die Blasen sind unbedenklich. Deshalb kommt der Aufbruch an einen Luderplatz.
  • B)Sie veranlassen unbedingt eine amtliche Fleischuntersuchung wegen Finnenbefall.
  • C)Sie entfernen alle Blasen sorgfältig und verbrennen diese. Eine Amtliche Fleischuntersuchung ist nicht erforderlich.
  • D)Es handelt sich um ein bedenkliches Merkmal. Das Stück muss deshalb verworfen werden.
Erklärung

Flüssigkeitsgefüllte Blasen an Organen (z. B. Pansen) sind verdächtig auf Bandwurmfinnen und gelten als bedenkliches Merkmal. Für das Inverkehrbringen ist daher zwingend die amtliche Fleischuntersuchung des Wildkörpers mit Aufbruch erforderlich.

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