Kurze Antwort
Eine amtliche Fleischuntersuchung veranlassen, da der Befund auf Finnenbefall hindeutet.
Flüssigkeitsgefüllte Blasen an Organen (z. B. Pansen) sind verdächtig auf Bandwurmfinnen und gelten als bedenkliches Merkmal. Für das Inverkehrbringen ist daher zwingend die amtliche Fleischuntersuchung des Wildkörpers mit Aufbruch erforderlich.
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