ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1383-2026

Sie erben nach erfolgreich bestandener Jägerprüfung etliche Lang- und Kurzwaffen einschließlich eines neuwertigen Waffenschranks der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992. Eine gemeinsame Aufbewahrung mit dem Erblasser bestand vorher nicht. Für was dürfen Sie den Tresor verwenden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Aufbewahrung Ihrer Munition. und Aufbewahrung eines Luftgewehrs (Eo < 7,5 Joule).

  • A)Aufbewahrung Ihrer Munition.
  • B)Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen ohne Munition.
  • C)Aufbewahrung von bis zu zehn Langwaffen einschließlich der dazugehörigen Munition.
  • D)Aufbewahrung von vier Jagdlangwaffen ohne Munition.
  • E)Aufbewahrung eines Luftgewehrs (Eo < 7,5 Joule).
Erklärung

Bestandsschutz gilt nur für Altbesitzer bzw. bei durchgehender gemeinsamer Aufbewahrung. Da keine gemeinsame Aufbewahrung mit dem Erblasser bestand, darfst du den B-Schrank nicht für erlaubnispflichtige Schusswaffen nutzen. Zulässig sind darin aber erlaubnisfreie Waffen (z. B. Luftgewehr < 7,5 J) und Munition. Daher sind nur 1 und 5 richtig.

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