Kurze Antwort
Richtig sind: Aufbewahrung Ihrer Munition. und Aufbewahrung eines Luftgewehrs (Eo < 7,5 Joule).
Bestandsschutz gilt nur für Altbesitzer bzw. bei durchgehender gemeinsamer Aufbewahrung. Da keine gemeinsame Aufbewahrung mit dem Erblasser bestand, darfst du den B-Schrank nicht für erlaubnispflichtige Schusswaffen nutzen. Zulässig sind darin aber erlaubnisfreie Waffen (z. B. Luftgewehr < 7,5 J) und Munition. Daher sind nur 1 und 5 richtig.
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