ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-853-2026

Sie erlegen beim Ansitz einen stark abgekommenen Überläufer, bei dem ein alter, vereiterter Gebrechschuss vorliegt. Welche Verwendungsmöglichkeiten für das Wildbret haben Sie?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Wildbret kann nur nach Freigabe durch eine amtliche Fleischuntersuchung weiter zum menschlichen Verzehr verwendet werden.

  • A)Das Wildbret kann nur nach Freigabe durch eine amtliche Fleischuntersuchung weiter zum menschlichen Verzehr verwendet werden.
  • B)Das Wildbret kann als kleine Menge direkt abgegeben werden, wenn Sie keine Auffälligkeiten beim Geruch und der Konsistenz feststellen.
  • C)Das Wildbret kann ohne weiteres im eigenen Haushalt verzehrt werden.
  • D)Das Wildbret kann zumindest als Hundefutter bedenkenlos verwendet werden.
  • E)Vor dem menschlichen Verzehr muss nur die Trichinenuntersuchung erfolgen.
Erklärung

Ein alter, vereiterter Gebrechschuss ist ein bedenkliches Merkmal. Bei solchen eitrigen, chronischen Verletzungen darf Wildbret nur nach amtlicher Fleischuntersuchung in Verkehr gebracht oder verzehrt werden. Trichinenprobe allein reicht nicht; ohne amtliche Freigabe keine Verwendung – auch nicht „kleine Menge“, Eigenbedarf oder Hundefutter.

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