Kurze Antwort
Richtig ist: Das Wildbret kann nur nach Freigabe durch eine amtliche Fleischuntersuchung weiter zum menschlichen Verzehr verwendet werden.
Ein alter, vereiterter Gebrechschuss ist ein bedenkliches Merkmal. Bei solchen eitrigen, chronischen Verletzungen darf Wildbret nur nach amtlicher Fleischuntersuchung in Verkehr gebracht oder verzehrt werden. Trichinenprobe allein reicht nicht; ohne amtliche Freigabe keine Verwendung – auch nicht „kleine Menge“, Eigenbedarf oder Hundefutter.
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