Kurze Antwort
Richtig ist: Jagdschaden.
Richtig ist Jagdschaden. Begründung: Der Schaden entsteht durch dein Handeln im Rahmen der Jagdausübung (Bergen mit Fahrzeug) am Grund und Boden bzw. an der Feldfrucht. Nach § 33 BJagdG haftet der Jagdausübungsberechtigte für Schäden aus missbräuchlicher Jagdausübung; das Befahren und Zerstören von Bestand im Weizen gilt hier als Jagdschaden, nicht als Wildschaden.
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