ThüringenRechtTHÜ-RE-1001-2026

Sie erlegen in einem Weizenschlag einen Rehbock. Bei der Bergung vernichten Sie mit ihrem Fahrzeug einen Teil der künftigen Weizenernte. Um was handelt es sich aus jagdrechtlicher Sicht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdschaden.

  • A)Wildschaden.
  • B)Aus jagdrechtlicher Sicht kein Schaden.
  • C)Jagdschaden.
  • D)Unfallschaden.
  • E)Jagdhaftpflichtschaden.
  • F)Ernteschaden.
Erklärung

Richtig ist Jagdschaden. Begründung: Der Schaden entsteht durch dein Handeln im Rahmen der Jagdausübung (Bergen mit Fahrzeug) am Grund und Boden bzw. an der Feldfrucht. Nach § 33 BJagdG haftet der Jagdausübungsberechtigte für Schäden aus missbräuchlicher Jagdausübung; das Befahren und Zerstören von Bestand im Weizen gilt hier als Jagdschaden, nicht als Wildschaden.

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