ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1388-2026

Sie fahren mit Ihrer Jagdwaffe zum wenige Kilometer entfernten Schießplatz zum Übungsschießen. Wie dürfen Sie Ihre Jagdwaffe im Kraftfahrzeug transportieren?

Kurze Antwort

Die Jagdwaffe darf nur ungeladen in einem verschlossenen Behältnis (z. B. verriegelter Waffenkoffer oder abgeschlossenes Futteral) transportiert werden.

  • A)Entladen, offen auf der Rücksitzbank.
  • B)Unterladen im abgeschlossenen Futteral.
  • C)Geladen und gesichert auf dem Beifahrersitz.
  • D)In einem verschlossenen Behältnis, ungeladen.
Erklärung

Beim Transport zum Schießstand verlangt das WaffG „nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit“. Nicht zugriffsbereit ist die Waffe nur im verschlossenen Behältnis; unterladen oder offen im Fahrzeug ist unzulässig.

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