Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn Habicht und sein Nachwuchs sind streng geschützt. Aushorstung/Entnahme ist nur mit behördlicher Genehmigung zulässig, zuständig ist die Jagdbehörde (für Beizzwecke im Einzelfall); eine „Weitergabe“ an einen Falkner ohne Genehmigung ist verboten. Zustimmungen von Verbänden ersetzen keine Genehmigung.
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