ThüringenRechtTHÜ-RE-901-2026

Sie finden ein vom Sturm heruntergewehtes Habichtnest mit einem Nestling. Können Sie diesen an einen bekannten Falkner ohne Weiteres zur Abrichtung abgeben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Ja, aber nur mit Zustimmung des örtlichen Naturschutzverbandes.
  • D)Nein, denn Habichte unterliegen nicht dem Jagdrecht.
Erklärung

Nein, denn Habicht und sein Nachwuchs sind streng geschützt. Aushorstung/Entnahme ist nur mit behördlicher Genehmigung zulässig, zuständig ist die Jagdbehörde (für Beizzwecke im Einzelfall); eine „Weitergabe“ an einen Falkner ohne Genehmigung ist verboten. Zustimmungen von Verbänden ersetzen keine Genehmigung.

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