ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1333-2026

Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?

Kurze Antwort

Sie müssen innerhalb von zwei Wochen die Veräußerung bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen und die zugehörige Waffenbesitzkarte zur Berichtigung vorlegen.

  • A)Nichts, da der Erwerber die Waffe bei der zuständigen Behörde anmeldet.
  • B)Nur die zugehörige Waffenbesitzkarte an die Behörde schicken.
  • C)Innerhalb von zwei Wochen eine Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen Waffenbesitzkarte machen.
  • D)Innerhalb von vier Wochen eine formlose schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde machen.
Erklärung

Der Verkäufer muss die Waffe innerhalb dieser Frist aus seiner Waffenbesitzkarte austragen lassen. Der Erwerber muss die Waffe seinerseits ebenfalls innerhalb von zwei Wochen in seine Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

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