ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1333-2026

Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb von zwei Wochen eine Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen Waffenbesitzkarte machen.

  • A)Nichts, da der Erwerber die Waffe bei der zuständigen Behörde anmeldet.
  • B)Nur die zugehörige Waffenbesitzkarte an die Behörde schicken.
  • C)Innerhalb von zwei Wochen eine Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen Waffenbesitzkarte machen.
  • D)Innerhalb von vier Wochen eine formlose schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde machen.

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