Kurze Antwort
Sie müssen innerhalb von zwei Wochen die Veräußerung bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen und die zugehörige Waffenbesitzkarte zur Berichtigung vorlegen.
Der Verkäufer muss die Waffe innerhalb dieser Frist aus seiner Waffenbesitzkarte austragen lassen. Der Erwerber muss die Waffe seinerseits ebenfalls innerhalb von zwei Wochen in seine Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
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