ThüringenJagdpraxisTHÜ-JP-1738-2026

Sie haben einen stark rauschigen Keiler erlegt und wollen das Fleisch verkaufen. Was müssen Sie beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ausgeprägter Geschlechtsgeruch bedeutet immer, dass das Stück genussuntauglich ist und nicht verkauft werden darf.

  • A)Ich muss den Käufer darauf aufmerksam machen, dass der Keiler rauschig war.
  • B)Das Fleisch muss gut durchgebraten werden.
  • C)Das Fleisch darf nur in Wildschweinwurst verarbeitet werden.
  • D)Ausgeprägter Geschlechtsgeruch bedeutet immer, dass das Stück genussuntauglich ist und nicht verkauft werden darf.
Erklärung

Ein stark rauschiger Keiler weist oft einen intensiven Geschlechtsgeruch auf. Deutliche Geruchsabweichungen gelten als bedenkliches Merkmal: Das Wildbret ist genussuntauglich und darf nicht in Verkehr gebracht werden. Hinweise an den Käufer, Durcherhitzen oder Wurstverarbeitung heben die Genussuntauglichkeit nicht auf.

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