Kurze Antwort
Richtig ist: Ausgeprägter Geschlechtsgeruch bedeutet immer, dass das Stück genussuntauglich ist und nicht verkauft werden darf.
Ein stark rauschiger Keiler weist oft einen intensiven Geschlechtsgeruch auf. Deutliche Geruchsabweichungen gelten als bedenkliches Merkmal: Das Wildbret ist genussuntauglich und darf nicht in Verkehr gebracht werden. Hinweise an den Käufer, Durcherhitzen oder Wurstverarbeitung heben die Genussuntauglichkeit nicht auf.
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