Kurze Antwort
Ja, der Rehbock muss wegen des offenen, nicht schussbedingten Knochenbruchs der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.
Ein offener Knochenbruch ist ein bedenkliches Merkmal nach Tier-LMHV. Für den menschlichen Verzehr ist dann eine amtliche Untersuchung des ganzen Wildkörpers inklusive Aufbruch zwingend vorgeschrieben.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.