ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1360-2026

Sie wohnen in einer Ortschaft innerhalb Ihres Jagdbezirks. Wie muss der Zustand Ihrer Waffe auf dem Weg von Ihrer Wohnung bis zur Jagdbezirksgrenze sein, wenn Sie zur Jagd wollen?

Kurze Antwort

Auf dem Weg von der Wohnung bis zur Jagdbezirksgrenze muss die Waffe nicht schussbereit, aber zugriffsbereit sein.

  • A)Verpackt in einem abgeschlossenen Behältnis (z. B. Futteral).
  • B)Nicht zugriffsbereit.
  • C)Nicht schussbereit.
  • D)Nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit.
  • E)Es sind lediglich die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift Jagd zu beachten.
Erklärung

Der direkte Weg zur befugten Jagdausübung zählt zum Führen; Jäger dürfen hierbei ohne Waffenschein führen, jedoch nicht schussbereit. „Nicht schussbereit“ bedeutet ungeladen und nicht unterladen; ein abgeschlossenes Behältnis ist rechtlich nicht zwingend.

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