Kurze Antwort
Richtig ist: Sie benötigen das Einverständnis des Grundstückseigentümers und müssen die gesetzlichen Grenzabstände zu Nachbargrundstücken einhalten.
Richtig ist die Nr. 2, weil Reviergestaltung auf fremdem Grund nur mit Zustimmung des Grundeigentümers zulässig ist. Zudem gelten zivil-/nachbarschutzrechtliche Grenzabstände für Gehölzpflanzungen, die je nach Landesrecht/Kommunalsatzung variieren und einzuhalten sind. Weitere behördliche Genehmigungen sind hierfür regelmäßig nicht erforderlich, solange kein Schutzgebiet oder Sondertatbestand berührt ist. Regulations may vary depending on the federal state.
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