ThüringenWild & NaturTHÜ-WN-1627-2026

Sie wollen auf dem Grundstück eines Landwirtes eine mehrreihige Hecke pflanzen. Was ist zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie benötigen das Einverständnis des Grundstückseigentümers und müssen die gesetzlichen Grenzabstände zu Nachbargrundstücken einhalten.

  • A)Sie müssen dafür die Genehmigung der Gemeinde als Verpächterin der Jagd einholen.
  • B)Sie benötigen das Einverständnis des Grundstückseigentümers und müssen die gesetzlichen Grenzabstände zu Nachbargrundstücken einhalten.
  • C)Sie benötigen eine Baugenehmigung für den Außenbereich.
  • D)Sie müssen den für das Gebiet zuständigen Naturschutzwart um Erlaubnis fragen.
  • E)Sie benötigen die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde.
Erklärung

Richtig ist die Nr. 2, weil Reviergestaltung auf fremdem Grund nur mit Zustimmung des Grundeigentümers zulässig ist. Zudem gelten zivil-/nachbarschutzrechtliche Grenzabstände für Gehölzpflanzungen, die je nach Landesrecht/Kommunalsatzung variieren und einzuhalten sind. Weitere behördliche Genehmigungen sind hierfür regelmäßig nicht erforderlich, solange kein Schutzgebiet oder Sondertatbestand berührt ist. Regulations may vary depending on the federal state.

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