Kurze Antwort
Der Anzeigentext muss den Zusatz „Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“ enthalten.
Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen nur an Berechtigte überlassen werden. Der Hinweis stellt klar, dass der Käufer eine gültige Erwerbsberechtigung (z. B. Jagdschein/WBK mit Voreintrag) vorweisen muss, wie es § 34 WaffG verlangt.
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