ThüringenWaffen & WaffenrechtTHÜ-WW-1337-2026

Sie wollen eine erlaubnispflichtige Schusswaffe über eine Zeitungsanzeige verkaufen. Welchen Zusatz muss der Ausschreibungstext zwingend enthalten?

Kurze Antwort

Der Anzeigentext muss den Zusatz „Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“ enthalten.

  • A)Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis.
  • B)Abgabe nur an den Inhaber eines Waffenscheines.
  • C)Abgabe nur an den Inhaber einer Ausnahmegenehmigung.
  • D)Abgabe nur an Personen über 21 Jahre.
  • E)Abgabe nur an den Inhaber einer Schießerlaubnis.
Erklärung

Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen nur an Berechtigte überlassen werden. Der Hinweis stellt klar, dass der Käufer eine gültige Erwerbsberechtigung (z. B. Jagdschein/WBK mit Voreintrag) vorweisen muss, wie es § 34 WaffG verlangt.

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